Gewährleistung / Haftungsbegrenzung

  1. mü-tec GmbH leistet Gewähr für die einwandfreie physikalische Beschaffenheit bei Lieferung der magnetischen Datenträger und Hardware, sowie der Benutzerhandbücher. Fehlerhafte Exemplare werden durch fehlerbereinigte ersetzt. Hinsichtlich der Software endet jegliche Gewährleistung, wenn der Lizenznehmer oder Dritte eine Veränderung an ihr vornimmt oder eine Instandsetzung versucht. Wandlung und Minderung sind ausgeschlossen.
  2. Die Erstellung völlig fehlerfreier Programme ist häufig nicht möglich, und im vorliegenden Fall handelt es sich ohnehin um Vorabversionen. Deshalb wird die Gewährleistung für die Funktionsfähigkeit der Programme abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen geregelt:
    mü-tec GmbH wird jeweils spätestens sechs Wochen nach dem Bekanntwerden von reproduzierbaren Fehlern, die die vertragsmäßige Nutzung der Programme oder einzelner Programmteile nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, fehlerbereinigte Versionen (Update) der fehlerhaften Programmkomponenten bereitstellen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Übernahme aller Updates. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Würde eine kurzfristige Beseitigung eines Mangels einen im Hinblick auf seine Bedeutung für die Funktionalität des Programmpakets in seiner Gesamtheit unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern, ist mü-tec GmbH berechtigt, die Nachbesserung im Rahmen einer längerfristigen Fehlerbereinigung des Programms zu bewerkstelligen. Auch in diesem Falle sind Wandlung und Minderung ausgeschlossen.
  3. Jede weitergehende Haftung, insbesondere Ersatzansprüche für Folgeschäden jeglicher Art, die nicht auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von mü-tec GmbH beruhen, sind ausgeschlossen. mü-tec GmbH haftet nicht für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen.
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